Mein Angebot an Sie
![Lara Heitmann](image/Anwaeltin.png)
Ich bearbeite ausschließlich Fälle im Bereich des Sozialrechts. Hierzu zählen unter anderem:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt (SGB II)
- das Recht der Arbeitsförderung (SGB III)
- gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
- gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
- Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbshinderung (SGB XII)
Während der Dauer des Mandates werden Sie immer über aktuelle Vorgänge informiert. Gerichtstermine besprechen wir auf Ihren Wunsch vorher.
Nicht zu meinen Leistungen gehört das Ausfüllen oder Stellen von Anträgen bei der Behörde.
Sehen Sie dazu auch die Fallbeispiele.
Kosten
Da der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Arbeitslosengeldes II liegt, beantragen wir für die meisten Mandate Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe. In Anspruch nehmen müssen wir diese trotzdem nicht so häufig. Wenn man Erfolg hat, bezahlt nämlich häufig die Behörde den Anwalt.Beratungshilfe
Beratungshilfe wird gewährt, wenn Sie einen Anwalt benötigen zur Regelung von Problemen, die noch nicht vor einem Gericht gelöst werden müssen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Sie bringen einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht mit oder ich beantrage Beratungshilfe für Sie. Im letzteren Fall muss der Anwalt die Beratungshilfevoraussetzungen prüfen und trägt das Risiko, dass die Beratungshilfe eventuell nicht gewährt wird. Häufig recht unproblematisch wird diese gewährt, wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid haben, also einen Bescheid, welcher nicht älter als ein Monat ist. Problematisch kann es sein in Fällen einer Anhörung oder im Vorfeld eines Problems. Wenn ich Zweifel habe, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, werde ich sie daher bitten, einen Beratungshilfeschein zu holen.Sehen Sie dazu auch unseren Service.